Informationen zum Schulbeginn
Am ersten Schultag (12.08.20) beginnt der Unterricht um 07.55 Uhr und endet um 11.25 Uhr, also nach der 4. Stunde. Im Anschluss findet OGS statt! Zur Wahrung von Abstandsregeln werden die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof abgeholt, das Schulgebäude darf zuvor nicht betreten werden. Auf dem Schulhof werden Aufstellungspunkte ausgewiesen. |
Informationen zum Schulbeginn
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
herzlich willkommen zurück!
Kurz vor Ferienende möchte ich vorab über die Rahmenbedingungen für den Schulstart unter anhaltenden Pandemie-Bedingungen informieren.
Der Unterricht wird in vollem Umfang (also ungekürzt und gemäß Stundentafel) erfolgen können, auch ein vollumfänglicher OGS-Betrieb wird wieder möglich sein.
Allerdings gibt es neue Auflagen, die zwingend umgesetzt werden müssen.
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gilt für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Schulpersonal, Eltern, Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4). Die Maske darf allerdings während der Unterrichtszeit am festen Sitzplatz abgenommen werden. Aus zwingenden medizinischen Gründen ist eine Befreiung von der Masken-Pflicht möglich. Für die Beschaffung der Mund-Nase-Bedeckungen sind die Eltern verantwortlich. Wir empfehlen die Mitgabe mehrerer Masken, so dass diese bei Bedarf gewechselt werden können.
Lerngruppen sollen sich möglichst wenig durchmischen, notwendige Anpassungen wurden bei der Unterrichtsorganisation berücksichtigt.
Außerhalb der Klassen- und Betreuungsräume gilt auch weiterhin die Abstandsregel von 1,5 m.
Unterrichtsbefreiungen sind für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen möglich, entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden.
Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht zum Schutz ihrer Angehörigen wurde deutlich eingeschränkt, ist nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.
Schülerinnen und Schüler mit auffälligen Symptomen (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns) dürfen die Schule nicht betreten. Treten diese Symptome erstmals in der Schule auf, ist eine sofortige Separierung und Abholung erforderlich.
Schülerinnen und Schüler mit leichtem bzw. mildem Schnupfen sollen zunächst 24 Std. zu Hause beobachtet werden. Treten keine weiteren Symptome auf, ist jetzt eine Teilnahme am Unterricht unter gewissen Umständen möglich. Grundsätzlich sollten alle kranken Kinder einem Arzt vorgestellt werden und dem Unterricht fernbleiben.
Sport- und Schwimmunterricht ist an Schulen wieder erlaubt, allerdings soll der Sportunterricht bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden, Kontaktsport soll dabei vermieden werden (z. B. kein Ringen oder Kämpfen).
Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet.
Fahrten und Exkursionen können wieder stattfinden.
Informationen zur OGS:
Die für Unterrichtsbetrieb geltenden Hygienemaßnahmen gelten auch für die OGS. Innerhalb der OGS-Räume kann an festen Sitzplätzen die Mund-Nase-Bedeckung ebenfalls abgenommen werden.
Durch eine leicht geänderte Organisationsform wird sichergestellt, dass sich einzelne Gruppen nicht durchmischen.
Mit Verzögerung hat die Stadt Übach-Palenberg erst jetzt die notwendigen Anträge für die Aufnahme in die OGS zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Satzungsänderung der Stadt benötigen alle Schülerinnen und Schüler einen neuen Vertrag. Die Nachfrage nach OGS-Plätzen ist aktuell enorm hoch, dennoch gehen wir davon aus, die erforderlichen Plätze zur Verfügung stellen zu können.
DIE ANTRÄGE WERDEN IN DER SCHULE DEN KINDERN MITGEGEBEN.
DIE FRIST ZUR ABGABE (14 TAGE) MUSS UNBEDINGT BEACHTET WERDEN.
Alle Bestandsschüler (Kl. 2 - 4) können die OGS vom 1. Schultag an weiterhin besuchen.
Die OGS-Teilnahme von Schulneulingen ist unmittelbar nach Abgabe des OGS-Antrags möglich, diese werden am Tag der Einschulung ausgegeben, sind bei Bedarf aber auch ab sofort in der Schule zu erhalten.
Ab dem 01.08.2020 ist die AWO Träger der OGS. Wie bereits angekündigt wurde unser Personalstamm übernommen und das bewährte OGS-Konzept wird fortgeführt.
Informationen zur Einschulung:
Die wichtigste Nachricht: Es wird eine Einschulungsfeier geben!
Die genauen Modalitäten müssen noch weiter geklärt werden, gleich mehrere Verordnungen müssen berücksichtigt werden.
Einen klassischen Einschulungsgottesdienst wird es nicht geben, die Vertreter der Kirchen werden im Rahmen der Einschulungsfeierlichkeiten anwesend sein und diese vermutlich einleiten.
Die näheren Details folgen Anfang der nächsten Woche.
Da Frau Schaffrath derzeit noch nicht dienstfähig ist, werde ich sie weiterhin vertreten.
Viele Grüße
Andreas Hengelbrock, komm. Schulleiter